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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Studium generale der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br.



1. Geltungsbereich


Diese AGBs gelten für alle Veranstaltungen des Studium generale, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden. Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Ver­tragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen des Studium generale. Insoweit tritt das Studium genereale nur als Vermittler auf. Soweit diese AGBs nichts Abweichendes vorsehen, gelten ergänzend die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Über die Anmeldung hinausgehende ergänzende mündliche Absprachen sind unwirksam. Erklärungen des Studium generale genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.



2. Anmeldung/Bezahlung 


Der Vertrag mit dem Studium generale kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung zustande. Die Anmeldung kann online über Reservix oder persönlich im Büro vorgenommen werden. In besonderen Ausnahmefällen können Anmeldungen auch per E-Mail erfolgen. Eine Anmeldung bei einem Dozenten/einer Dozentin ist unwirksam. Ist der betreffende Kursplatz noch frei, gilt die Anmeldung als verbindlich. Sie erhalten mit der Anmeldung eine Bescheinigung entweder per E-Mail oder in ausgedruckter Form, die bei Kursbeginn dem Kursleiter/der Kursleiterin vorzulegen ist. Für Anmeldungen, die per E-Mail oder über Reservix erfolgen ist eine Abbuchungsermächtigung erforderlich. Dabei werden die Bankdaten bei den Servern des Anmeldungsdienstleisters  Reservix gespeichert und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs übermittelt. Eine sonstige Weitergabe der Daten erfolgt nicht.
Zur Anmeldung im Büro kann sich der Anmeldende vertreten lassen. Der Vertretungsperson sind die Anmeldegebühr und der Studentenausweis mitzugeben. Die Möglichkeit zur Kartenzahlung bei der Büroanmeldung besteht nicht.
Bei nicht erfolgreichem Lastschrifteinzug ist der Teilnehmende verpflichtet, sich umgehend beim Studium generale zu melden. Die Anmeldung ist dennoch verbindlich. Für den fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug ist eine Gebühr von 5,- € fällig, die sich bei jeder weiteren fehlgeschlagenen Buchung verdoppelt. Überweisungen werden nur in ganz besonderen Ausnahmefällen und nach vorheriger Rücksprache mit dem Studium generale akzeptiert. Als einzige Zahlungsmittel werden Bankeinzug und Barzahlung akzeptiert.


Bei der Anmeldung werden Sie auch nach Ihrer Email-Adresse gefragt, damit Sie unkomplizierter über Änderungen, eventuelle Kursausfälle und über den Starttermin des kommenden Programms informiert werden können. Gelegentlich verschickt das Studium generale an diese Adresse auch einen internen Veranstaltungshinweis. Sollten Sie dies nicht wünschen, weisen Sie bitte unaufgefordert bei der Anmeldung darauf hin, bzw. entfernen Sie das entsprechende Häkchen bei Ihrer Online-Anmeldung. Eine Weitergabe der persönlichen Daten einschließlich E-Mail Adresse erfolgt nicht.


3. Teilnahme


Die Veranstaltungen des Studium generale sind offen für alle. Sowohl Studierende als auch Nicht-Studierende können daran teilnehmen. Das Studium generale darf die Anmeldung und Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen und gegebenenfalls wiederufen/stornieren.


4. Ermäßigungen


Ermäßigungen werden sowohl Studierenden der Hochschulen Freiburgs als auch aller anderen Hochschulen gewährt.
Bei der Online-Anmeldung ist die Matrikelnummer anzugeben. Bei einer Anmeldung im Büro ist ein entsprechender Nachweis (Immatrikulationsbescheinigung/Studierendenausweis) vorzulegen. Bei der ausnahmsweisen Anmeldung per E-Mail ist der Ermäßigungsanspruch zu vermerken und eine Kopie des Nachweises beizufügen. Eine nachträgliche Gewährung von Ermäßigungen ist ausgeschlossen. Der Teilnehmende willigt in die automatisierte und/oder manuelle Prüfung der Ermäßigungsberechtigung ein.



5. Organisatorische Änderungen 


Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten/eine bestimmte Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten/einer Dozentin angekündigt wurde. Das Studium generale kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Dozenten/einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.



6. Ummeldung/Rücktritt durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin 


Angemeldete Teilnehmer/Teilnehmerinnen können ohne Angabe von Gründen innerhalb folgender Rücktrittsfristen zurücktreten (schriftlich, telefonisch oder persönlich):


  • Sofern nicht anders angegeben, bis spätestens eine Woche vor Beginn von Wochenend- und anderen Kompaktkursen.
  • Bei allen anderen Kursen bis zum letzten Werktag vor der zweiten Veranstaltungseinheit.

Abmeldungen bei Dozenten/Dozentinnen sind unwirksam.
Entscheidend ist der Eingang der Abmeldung beim Studium generale. Im Falle eines fristgerechten Rücktritts von der Kursteilnahme wird das entrichtete Entgelt abzüglich 3,- € Bearbeitungsgebühr zurückgezahlt. Bei nicht fristgerechtem Rücktritt ohne ärztliches Attest ist eine vollständige oder teilweise Rückerstattung der Teilnahmegebühr ausgeschlossen.

 

Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.

 

 

7. Rücktritt und Kündigung durch das Studium generale


Das Studium generale kann vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die das Studium generale nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall eines Dozenten/einer Dozentin) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Ge­samtumfang der Veranstaltung zurückerstattet. 

 


8. Warteliste


Bei einem belegten Kurs wird eine begrenzte Zahl an Plätzen auf der Warteliste vergeben. Nur, wenn ein Platz in dem gewünschten Kurs frei wird, werden Sie vom Studium generale kontaktiert. Bei einer positiven Rückmeldung rücken Sie nach und bekommen vom Studium generale eine Bescheinigung. Erst mit dem Nachrücken wird die Teilnahmegebühr vom Konto abgebucht beziehungsweise ist sie bar zu entrichten. Die Gebühr ist nicht eigenmächtig zu überweisen. Eine Anmeldung auf der Wartelistung verpflichtet nicht zur späteren Kursteilnahme, sollte ein Platz frei werden. Die Anmeldung auf der Warteliste berechtigt nicht zur Kursteilnahme. Ein Nachrücken von der Warteliste ist auch nach Kursbeginn möglich. Eine Ermäßigung der Kursgebühr in diesem Fall nicht gegeben werden.



9. Hausordnung


Die Teilnehmenden haben die Hausordnungen und Sicherheitsvorschriften für die Gebäude, in denen die Veranstaltungen des Studium generale stattfinden, zu befolgen.



10. Haftung


Das Studium generale behält sich notwendige Änderungen gegenüber den Angaben im Programmheft vor. 

Schadenersatzansprüche des Vertragspartners/der Vertragspartnerin oder des Teilnehmers/der Teilnehmerin gegen das Studium generale sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

Für alle Veranstaltungen des Studium generale besteht nur ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Studierende der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Alle anderen Teilnehmer sind bei der Teilnahme an den Veranstaltungen des Studium generale nicht gesetzlich unfallversichert.

 


11. Schlussbestimmungen 


Das Recht, gegen Ansprüche des Studium generale aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder vom Studium anerkannt worden ist. 
Ansprüche gegen das Studium generale sind nicht abtretbar. 
Dem Studium generale ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu eigenen innerbetrieblichen Zwecken gestattet. Der Vertragspartner/die Vertragspartnerin kann dem jederzeit widersprechen. 

Freiburg i. Brsg. 13. Oktober 2011


 

 

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